Verhaltenskodex für Lieferanten und Nachunternehmer von SPIE

PRÄAMBEL
Die SPIE Gruppe stellt die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt seiner Strategie.
SPIE tritt für die Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) ein und ist seit 2003 Mitglied des Global Compacts, einer Initiative, die unter der
Schirmherrschaft der Vereinten Nationen Unternehmen dazu ermuntert, sich für den Schutz der
Menschenrechte, die Einhaltung von Arbeitsnormen, die Bekämpfung von Korruption sowie die
Rücksichtnahme auf Umweltbelange einzusetzen. 

In Übereinstimmung mit dieser Verpflichtung ist die vorliegende Vereinbarung ein Ausdruck der
Bereitschaft des SPIE-Konzerns, die Prinzipien des Global Compacts bei seinen Lieferanten und
Nachunternehmern zu fördern. 

Diese Vereinbarung findet bei allen Lieferanten und Nachunternehmern Anwendung, die
Geschäftsbeziehungen zu SPIE unterhalten. Sie werden von SPIE dazu angehalten, die Anwendung
dieser Vereinbarung auch in ihrem eigenen Einflussbereich zu fördern. 

Mit der Anerkennung dieser Vereinbarung verpflichten sich unsere Lieferanten und Nachunternehmer
zur Erfüllung der hier festgesetzten Anforderungen oder aber zum Einreichen entsprechender
Verbesserungsvorschläge zum Erreichen derselben. 

 

UNSERE WERTE, UNSER LEITBILD
Im Einklang mit seinen Kernwerten - Verantwortung, Kundennähe und Leistungsfähigkeit - hat sich der
SPIE-Konzern Prinzipien in Bezug auf ethisches Verhalten, Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit,
den respektvollen Umgang mit beiden Geschlechtern im Unternehmen, die Achtung der Vielfalt,
Bildung und Ausbildung, Risikokontrolle, lokales Engagement und Kundenorientierung gegeben und
sich diesbezüglich entsprechende Verpflichtungen auferlegt. 

 

UNSERE ERWARTUNGEN
Wir fordern unsere Lieferanten und Nachunternehmer ausdrücklich dazu auf, uns aufzuzeigen, wie
man verantwortungsvolle Vorgehensweisen im Bereich Sicherheit, Umweltschutz, Menschenrechte
und ethisches Verhalten weiter verbessern kann. Sie sind ebenfalls dazu aufgefordert, uns etwaige
Verletzungen dieser Vereinbarung durch SPIE mitzuteilen.

- Sicherheit 
SPIE strebt das völlige Vermeiden von Unfällen an.
Von unseren Lieferanten und Nachunternehmern erwarten wir, dass sie Gefahrenquellen am
Arbeitsplatz identifizieren und abstellen. 

Unsere Lieferanten und Nachunternehmer müssen alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen
(Einführung und Einarbeitung von Mitarbeitern; notwendige Schutzausrüstung; angemessene
Verfahrensweisen) ergreifen, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten zu verhindern.
Bei der Gestaltung und Anwendung der von unseren Lieferanten und Nachunternehmern
eingesetzten Produkte und Anlagen muss der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit
ihrer Nutzer und der von Drittpersonen oberste Priorität eingeräumt werden. 

- Arbeitsrecht
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Nachunternehmern die Entwicklung von Verfahren und
Vorgehensweisen, die sowohl innerhalb ihrer eigenen Organisation als auch bei ihren Lieferanten
und Unterlieferanten die Einhaltung von Arbeitsnormen und die Beachtung von
Persönlichkeitsrechten garantieren. 

Allgemeine Bestimmungen:
Verhindern von Zwangsarbeit und illegaler Beschäftigung :
Lieferanten und Nachunternehmer arbeiten gemeinsam an der Abschaffung der Zwangsarbeit,
indem sie auf jede Form von Zwangsarbeit und Pflichtarbeit, wie sie von der IAO, der
Internationalen Arbeitsorganisation, in ihren Übereinkommen C29 von 1930 und C105 von 1957
definiert worden sind, verzichten. 

Unter Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit versteht man jede Form der Arbeit oder Dienstleistung,
die unter Androhung einer Strafe von einer Person verlangt wird und für die sich die betreffende
Person nicht aus freien Stücken zur Verfügung gestellt hat. 

Lieferanten und Nachunternehmer verzichten im Einklang mit den im Lande geltenden
Rechtsvorschriften und Gesetzen auf den Einsatz illegaler Arbeitskräfte. 

Verhindern von Diskriminierung:
Lieferanten und Nachunternehmer schließen jede Form der Diskriminierung im Einklang mit den
von der IAO in ihrem Übereinkommen C111 von 1958 definierten Richtlinien aus.
Unter Diskriminierung versteht man jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung
hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Anschauung,
der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft, die zur Beseitigung oder Veränderung
von Chancengleichheit oder Gleichbehandlung in Beschäftigung oder Beruf führt.
Hiervon ausgeschlossen sind Unterscheidungen, Ausschlüsse oder Bevorzugungen aufgrund von
für eine bestimmte Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen. Diese gelten nicht als
Diskriminierung. 

Verhindern von Kinderarbeit:
Lieferanten und Nachunternehmer arbeiten gemeinsam an der tatsächlichen Abschaffung der
Kinderarbeit.
Sie verpflichten sich dazu weder direkt noch indirekt ein Kind einzusetzen, dessen Alter unter
dem im jeweiligen Land der Beschäftigung festgelegten Mindestalter für die Zulassung von
Kindern zur Arbeit liegt, oder, falls hierzu keine Regelung besteht, die Bedingungen des
02-2015 (fr_Februar 2014 – V1) 3/4
Übereinkommens C138 der IAO von 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung einzuhalten.
Lieferanten und Nachunternehmer sorgen für die Beseitigung der schlimmsten Formen von
Kinderarbeit nach Maßgabe der Bedingungen des Übereinkommens C182 der IAO von 1999. 

Arbeitszeiten:
Lieferanten und Nachunternehmer halten sich an die gesetzlich vorgeschriebenen und/oder
vertraglich vereinbarten Bestimmungen zu den Arbeitszeiten, so wie sie im betreffenden Land
Anwendung finden. 

Sozialabgaben/Steuern/Löhne und Gehälter:
Lieferanten und Nachunternehmer halten die im betreffenden Land geltenden
Rechtsvorschriften und Gesetze hinsichtlich der dort geltenden Mindestlöhne ein. Löhne und
Gehälter werden regelmäßig in vorher festgelegten Zeiträumen überwiesen.
Lieferanten und Nachunternehmer zahlen rechtzeitig fällig werdende Sozialabgaben, Löhne und
Gehälter, im Einklang mit den im betreffenden Lande geltenden Rechtsvorschriften und
Gesetzen. 

Besondere Bestimmungen bei der Vergabe von Leistungen:
Ungeachtet der bestehenden Weisungsgebundenheit zwischen Auftraggeber (SPIE) und
Nachunternehmer, kann SPIE bei seinen Nachunternehmern einschreiten, falls diese
nachweislich einen der in der vorliegenden Vereinbarung erwähnten Punkte verletzt haben. Dies
gilt insbesondere bei einer Verletzung der allgemeinen Grundsätze von Sicherheit und Ethik.
Der Nachunternehmer hält sich an die im betreffenden Land geltenden Rechtsvorschriften und
Gesetze und/oder vertraglich vereinbarten Bestimmungen im Hinblick auf die für die Vergabe
von Leistungen geltenden Vorschriften des betreffenden Landes, falls er selbst auf die
Leistungen anderer Unterlieferanten zurückgreifen sollte (sofern dies vertraglich zulässig ist). 

- Ethisches Verhalten
SPIE stellt hohe Anforderungen an die Einhaltung ethischer Unternehmensstandards. Diese
Anforderungen dienen zur Schaffung und Wahrung einer Unternehmenskultur, die auf Vertrauen
und einem Höchstmaß an Integrität beruht.
Die Auswahl unserer Lieferanten und Nachunternehmer erfolgt auf der Grundlage von
Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit.
Von unseren Lieferanten und Nachunternehmern erwarten wir, dass sie auf allen
Unternehmensebenen ethische Geschäftsprinzipien festlegen und auch danach handeln. Dies gilt
ganz besonders für folgende Punkte: 

  • Lieferanten und Nachunternehmer halten sich an die Gesetze der Länder, in denen sie
    unternehmerisch tätig sind. Dies gilt im Besonderen für Gesetze zur Bekämpfung und zum
    Verhindern von Korruption. 
  • Falls in den Rechtsvorschriften und Gesetzen eines Landes strengere Vorschriften
    hinsichtlich des ethischen Verhaltens bei der Ausübung von Geschäften festgelegt worden
    sind als von SPIE, sind in jedem Fall die Rechtsvorschriften und Gesetze des betreffenden
    Landes anzuwenden. 
  • Falls die von SPIE festgelegten Vorschriften ethischen Verhaltens bei der Ausübung von
    Geschäften strenger sein sollten als die in den Rechtsvorschriften und Gesetzen eines
    Landes festgelegten Vorschriften, sind die Prinzipien von SPIE für ethisches Verhaltens bei
    der Ausübung von Geschäften anzuwenden. 

- Umweltschutz
SPIE strebt eine Zusammenarbeit mit Lieferanten und Nachunternehmern an, die dieselben Ziele
verfolgen und die besten Praktiken im Umweltschutz einsetzen. Dazu gehört auch das Bemühen
um Energieeffizienz, die Wahrung der biologischen Vielfalt sowie die Vermeidung von Abfällen und
deren Wiederverwendung. 

Unsere Lieferanten und Nachunternehmer unternehmen ganz besondere Anstrengungen zum
Verringern der im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit anfallenden Kohlenstoffemissionen.
Unsere Lieferanten und Nachunternehmer halten sich zur Beachtung der gültigen Umweltauflagen
über Entwicklungen im regulatorischen Umfeld auf dem Laufenden. 

 

UNSERE GEGENSEITIGEN VERPFLICHTUNGEN
Wir verpflichten uns dazu, intern alle oben aufgeführten Anforderungen zu erfüllen.
SPIE verpflichtet sich darüber hinaus zu : 

  • transparentem und objektivem Handeln
  • zur Förderung verantwortungsbewusster Einkaufspraktiken innerhalb des Berufsstandes
  • zur Sensibilisierung seiner Mitarbeiter für nachhaltige Entwicklung
  • zur konzerninternen Kommunikation des Inhalts der vorliegenden Vereinbarung. 

Unsere Lieferanten und Nachunternehmer erklären sich damit einverstanden, auf Nachfrage von
SPIE internen oder externen Prüfern zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung dieser
Vereinbarung Zugang zu ihren Unternehmen zu gewähren. SPIE arbeitet gemeinsam mit seinen 
Lieferanten und Nachunternehmern daran, Verletzungen dieser Vereinbarung abzustellen. 

Jede bewusste oder schwerwiegende Verletzung eines der in der vorliegenden Vereinbarung
aufgeführten Prinzipien vonseiten eines Lieferanten oder Nachunternehmers kann zu einem
völligen Ausschluss desselben aus unserer Lieferanten- und Nachunternehmerliste führen.
Lieferanten und Unterlieferanten führen Verfahren und Kontrollen zur Erfüllung dieser Prinzipien
ein. Darüber hinaus erwartet SPIE von seinen Lieferanten und Nachunternehmern, dass sie die
notwendigen Mittel zur Verbreitung dieser Prinzipien bei ihren eigenen Lieferanten und
Unterlieferanten verfügbar machen. 

In Anbetracht seiner Marktführerschaft betrachtet es SPIE als seine Aufgabe, bei diesem
fortschrittlichen Konzept, die Initiative zu ergreifen. 

Wir sind davon überzeugt, dass die Annahme dieser Vereinbarung durch unsere Lieferanten und
Nachunternehmer einen Beitrag zur Wertschöpfung für alle Beteiligten sowie gegenseitig
nutzbringende Beziehungen schaffen wird.