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Als Mitarbeitende können Sie über Ihre privat installierte Wallbox Ihre dienstlichen Ladekosten für Ihren Dienstwagen geltend machen. Dafür bietet SPIE Ihnen zwei Möglichkeiten zum Abrechnungsprozess an.
Erstattung der tatsächlichen Stromkosten (Echtabrechnung)
Voraussetzung:
- Ein Messsystem (Wallbox oder fahrzeuginterne App), das die geladenen kWh ausweist
- Ein eindeutiger Nachweis, dass diese Ladevorgänge dem Dienstwagen zuzuordnen sind
- Der aktuelle Stromvertrag als Nachweis des gültigen Stromtarifs
Erstattung mittels dem Durchschnittsstrompreis, den das Statistische Bundesamt
halbjährlich für private Haushalte in Deutschland veröffentlicht (Strompreispauschale)
Voraussetzung:
- Ein Messsystem (Wallbox oder fahrzeuginterne App), das die geladenen kWh ausweist
- Ein eindeutiger Nachweis, dass diese Ladevorgänge dem Dienstwagen zuzuordnen sind
Prozess zur monatlichen Kostenerstattung:
Für die Erstattung der entstandenen Ladeverbrauchskosten sind monatlich bis zum 5. des jeweiligen Folgemonats folgende Unterlagen per E-Mail an die zuständige Payroll-Ansprechperson einzureichen:
- das ausgefüllte Formular Ladeabrechnung
- ein Nachweis der Ladetätigkeiten des Dienstwagens aus der Wallbox oder aus der App für den vorangegangenen Monat
- zusammengeführt in einer PDF-Datei.
Die Erstattung erfolgt mit der nächsten Entgeltabrechnung. Dies gilt unabhängig von der
gewählten Variante.