Flächenmanagement und Grundstücksrecht

Rechtssicher

Transparent und rechtssicher: Flächenmanagement und Grundstücksrecht

 

Die von uns geplanten Energieleitungen und Infrastruktureinrichtungen wie Mittelspannungs-, Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen, Erdkabel, Gas-Pipelines oder Bahnstrecken werden von unterschiedlichen Vorhabensträgern betrieben. Hierzu gehören die deutschen Netzbetreiber, die Deutsche Bahn sowie Städte und Kommunen in ganz Deutschland.
Ist eine Sanierung oder ein Neubau (Netzverstärkung) dieser Infrastruktur geplant, muss zunächst die leitungsrechtliche Sicherung vorgenommen werden. Dies erfordert in der Regel die Einholung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten.  
Die Einholung dieser Rechte im Namen unserer Auftraggeber übernimmt bei CeGIT das Team vom Flächenmanagement und Grundstücksrecht. Die betrauten Kolleginnen und Kollegen verhandeln mit den Eigentümern – vom Erstkontakt bis hin zur Eintragung der Leitungsrechte im Grundbuch. Sie erstellen ebenfalls die erforderlichen Übersichts- bzw. Planunterlagen. 

Verhandlungsunterlagen für Flachenmanagement bei CeGIT
UNSER ANGEBOT
Verhandlungs-
unterlagen

Für die Grundstückseigentümer bereiten wir individuell alle notwendigen Verhandlungsunterlagen vor. Bei Bedarf erfolgt auch die Erstellung von personalisierten Unterlagen.

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Planerstellung für Flächenmanagement bei CeGIT
UNSER ANGEBOT
Lagepläne und Verzeichnisse

Zur Umsetzung der behördlichen Verfahren entsprechend den jeweils geltenden regionalen Anforderungen werden die notwendigen Unterlagen erstellt. Hierzu gehören insbesondere Lagepläne sowie Grunderwerbs- und Kreuzungsverzeichnisse.

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Planungsorder für Flächenmanagement bei CeGIT
FÜR IHRE PROJEKTE ÜBERNEHMEN WIR AUßERDEM
Rundum-Service

  • Erstellung von Eigentümerverzeichnissen bzw. Eigentümerlisten
  • Adress- Eigentümer-, und Erben- sowie Erbquotenrecherche:
  • notwendige Teilleistungen wie die Erstellung von Grunderwerbs- sowie Kreuzungsverzeichnissen
  • Verhandlungen mit Pächtern und Eigentümern
  • Einholen von Zustimmungen der Eigentümer für Baugrunduntersuchungen

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