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Neue Anforderungen im Niederspannungsnetz

Was hinter §14a EnWG steckt

Neue Spielregeln für den Netzanschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Wärmepumpe, Wallbox, Batteriespeicher – was früher die Ausnahme war, ist heute Alltag im Niederspannungsnetz. Damit diese Anlagen flächendeckend ans Netz gehen können, ohne dass es an kritischen Stellen im Netz eng wird, wurde §14a EnWG zum 01.01.2024 grundlegend neu gefasst.

Die Regelungen betreffen steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW – neben Wärmepumpen und privaten Ladepunkten auch Anlagen zur Kälteerzeugung und Batteriespeicher. Mehrere Anlagen derselben Kategorie eines Betreibers werden dabei unter Berücksichtigung von Gleichzeitigkeitsfaktoren gemeinsam betrachtet. Nachtstromspeicherheizungen sind aktuell von den Festlegungen der Bundesnetzagentur ausgenommen. Für Bestandsanlagen, die bereits vor dem 01.01.2024 ohne Steuerungsvereinbarung in Betrieb waren, gilt Bestandsschutz - sie fallen erst bei einer freiwilligen Umstellung unter die neue Regelung.

Die wichtigste Neuerung: Verteilnetzbetreiber dürfen den Anschluss dieser Anlagen seit dem 01.01.2024 nicht mehr mit Verweis auf begrenzte Netzkapazitäten ablehnen. Stattdessen gilt: Anschließen und im Zweifel steuern. Droht ein Engpass, darf die Leistungsaufnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf mindestens 4,2 kW reduziert werden. Im Gegenzug profitieren Anlagenbetreiber von reduzierten Netzentgelten.

Für die Umsetzung bleibt Zeit, aber nicht unbegrenzt. Bis Ende 2028 reicht ein Übergangsmodell, das auf Netzplanungsdaten und vorausschauenden Berechnungen basiert. Ab dem 01.01.2029 soll dann eine weitgehend automatisierte Steuerung in Echtzeit greifen, bei der Netzzustände fortlaufend anhand aktueller Messwerte bewertet werden. Beides funktioniert nur, wenn die Datenbasis stimmt: Ohne ein vollständiges, konsistentes und rechenfähiges Abbild des Niederspannungsnetzes lassen sich weder heute schon Engpässe zuverlässig einschätzen noch morgen automatisierte Steuerungsentscheidungen treffen.

 

 

Das Wichtigste zu §14a EnWG in Kürze

  • Wer muss sich anschließen lassen?
    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung – Netzbetreiber dürfen den Anschluss seit 01.01.2024 nicht mehr ablehnen
  • Welche Anlagen sind konkret betroffen?
    Wärmepumpen, private Ladepunkte, Kälteanlagen und Batteriespeicher – bei mehreren Anlagen zählen Gleichzeitigkeitsfaktoren
  • Wer bleibt außen vor?
    Nachtstromspeicherheizungen sowie Bestandsanlagen ohne Steuerungsvereinbarung, die vor 2024 in Betrieb gingen
  • Bis wann muss was stehen?
    Übergangsmodell auf Basis von Netzplanungsdaten bis Ende 2028, danach Echtzeitsteuerung als Zielmodell ab 01.01.2029

Sichtbarkeit schaffen, bevor der Engpass entsteht

Genau hier setzt eine strukturierte Netzdokumentation an: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden direkt am Netzanschluss hinterlegt, mit allen Angaben, die für eine Bewertung nötig sind. Wer eine neue Wallbox anmeldet oder eine Netzberechnung anstoßen muss, greift auf dieselbe verlässliche Datenbasis zu – ohne Umwege über Nebensysteme oder Rückfragen im Team.

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Das verbessert sich im Alltag

  • Anschlussanfragen schneller bewerten:
    Auf einen Blick erkennbar, welche steuerbaren Anlagen an einem Hausanschluss bereits vorhanden sind und wie viel Leistung dort zusammenkommt
  • Netzberechnungen ohne Vorarbeit starten:
    Stammdaten liegen vollständig und konsistent vor, statt erst aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden zu müssen
  • Verdichtungen frühzeitig erkennen:
    In welchen Straßenzügen häufen sich Wärmepumpen und Ladepunkte? Das lässt sich direkt aus den eigenen Daten ablesen, statt erst bei einer Störung aufzufallen
  • Abstimmungswege verkürzen:
    Netzbetrieb, Planung und Anschlussmanagement arbeiten mit denselben aktuellen Informationen statt mit parallelen Datenständen
  • Auf das Zielmodell vorbereitet sein:
    Eine Datenbasis, die heute schon rechenfähig ist, lässt sich 2029 nicht erst mühsam nachrüsten, sondern einfach weiterverwenden

Ein Praxisbeispiel

Von der Suche im System zur steuerbaren Anlage auf einen Blick

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Darauf kommt es bei der Netzdokumentation nach §14a EnWG an

  • Vollständigkeit am Hausanschluss:
    Jede steuerbare Verbrauchseinrichtung wird dort erfasst, wo sie tatsächlich angeschlossen ist
  • Eindeutige Kennzeichnung:
    Anschlussleistung und Steuerbarkeit nach §14a EnWG sind je Anlage klar hinterlegt, statt später mühsam ermittelt werden zu müssen
  • Berücksichtigung von Gleichzeitigkeit:
    Mehrere Anlagen eines Betreibers lassen sich nicht nur einzeln, sondern auch in ihrer gemeinsamen Last betrachten
  • Rechenfähigkeit:
    Die erfassten Daten lassen sich ohne Umweg in eine Netzberechnung überführen und liefern damit belastbare Aussagen zu Engpässen
  • Anschlussfähigkeit an Steuerungssysteme:
    Ergebnisse und Stammdaten lassen sich über Schnittstellen weitergeben – Grundlage sowohl für das Übergangsmodell bis 2028 als auch für die Echtzeitsteuerung ab 2029

So sah der Alltag vorher aus

Eine Anfrage für einen neuen Ladepunkt kommt rein, und die erste Frage lautet: Was hängt an diesem Hausanschluss eigentlich schon dran? In vielen Netzgebieten lässt sich das nicht auf Anhieb beantworten. Die Angaben zu Wärmepumpe, Klimaanlage oder Batteriespeicher stecken oft in unterschiedlichen Unterlagen – dem ursprünglichen Anschlussantrag, einer nachträglichen Meldung, gelegentlich auch nur im Erfahrungswissen einzelner Mitarbeitender.

Für eine einzelne Anfrage lässt sich das noch klären. Schwieriger wird es, sobald ein ganzer Netzabschnitt eingeschätzt werden muss: Wie viele steuerbare Anlagen sind in dieser Straße bereits angeschlossen, und welche Gesamtleistung kommt zusammen? Ohne eine zentrale Übersicht bleibt nur, einzelne Fälle nacheinander zu prüfen – mit entsprechendem Zeitaufwand, gerade wenn es um eine belastbare Einschätzung möglicher Engpässe geht.

Aus der Erkenntnis wurde eine Lösung

Die Lösung setzt am Hausanschluss selbst an: Jede steuerbare Verbrauchseinrichtung wird dort direkt im Geoinformationssystem hinterlegt, mit Anlagentyp, Anschlussleistung und der Angabe, ob sie unter §14a EnWG fällt. Auf der Karte markiert ein eigenes Symbol jeden Anschluss, an dem eine solche Anlage vorhanden ist – unabhängig davon, ob es sich um eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher handelt.

Diese Angaben stehen anschließend nicht isoliert, sondern lassen sich direkt für eine Netzberechnung heranziehen. Wo bislang Stammdaten erst zusammengetragen werden mussten, liegt die Grundlage jetzt vor, sobald sie gebraucht wird.

Was sich im Alltag dadurch ändert

Eine Anschlussanfrage lässt sich heute deutlich schneller einordnen: Ein Blick auf die Karte zeigt, was an einem Hausanschluss bereits vorhanden ist, statt erst mehrere Quellen abzugleichen. Auch die Einschätzung ganzer Netzabschnitte fällt leichter, weil sich steuerbare Anlagen nicht mehr einzeln zusammensuchen lassen, sondern auf einen Blick sichtbar sind.

Das eröffnet auch einen anderen Blick auf die Netzentwicklung: Wo häufen sich Wärmepumpen und Ladepunkte in einem bestimmten Gebiet, lange bevor daraus tatsächlich ein Engpass wird? Diese Frage lässt sich heute aus den eigenen Daten beantworten, statt erst im Ernstfall aufzufallen. Und wo die Ergebnisse an weitere Fach- und Steuerungssysteme übergeben werden, wächst die heute aufgebaute Datenbasis unmittelbar in die Anforderungen des Zielmodells ab 2029 hinein.

Aus vereinzelten Angaben, die bislang über verschiedene Stellen verteilt waren, entsteht so ein Netzmodell, auf das sich Netzbetrieb, Planung und Anschlussmanagement gemeinsam stützen können.

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